1. Seit 2019 wird die Parteienförderung des Bundes jährlich an die Inflation angepasst. Öfters wurde von den slowenischen Volksgruppenvertretern gefordert die Volksgruppenförderung jährlich der Inflation anzupassen. Volksgruppenvereine kämpfen mit erhöhten Kosten auf allen Ebenen: in der Kultur, bei Mitarbeitern, bei den Betriebskosten von Kulturhäusern usw.  Sollte die Volksgruppenförderung ihrer Meinung nach jährlich valorisiert werden, wie die Parteienförderung?
  2. Die drei Vertretungsorganisationen der slowenischen Volksgruppe mahnen Defizite bei der Umsetzung des Staatsvertrages von Wien in nicht geregelten Bereichen wie der Elementarpädagogik, der Freizeitpädagogik sowie im Bereich der Berufsschulen. Sie meinen auch das aufgrund der Migration von Volksgruppenangehörigen in größere Ballungszentren (zum Beispiel nach Wien) der Erwerb der Volksgruppensprachen auch außerhalb der traditionellen Siedlungsgebiete sichergestellt werden muss. Was meint ihre Partei dazu?
  3. Die im Regierungsprogramm 2020-2024 enthaltene Reform der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten sollte allen Kärntner Sloweninnen und Slowenen ermöglichen, vor Gericht slowenisch zu sprechen. Sie wurde von der Regierung nicht umgesetzt. Wie steht ihre Partei zu Reform?
  4. Fast die Hälfte aller Volksschulkinder in Südkärnten sind zum Slowenischunterricht angemeldet. Sollte das Anmeldeprinzip zum Slowenischunterricht im Geltungsbereich des Minderheitenschulwesens in Kärnten durch das Abmeldeprinzip (vgl. Regelung im Burgenland) ersetzt werden?
  5. Vor kurzem haben die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) Bahnhöfe in zweisprachigen Ortschaften mit zweisprachigen (deutsch/slowenisch) Tafeln beschildert, zum Beispiel in Bleiburg (slow. Pliberk). Wirbt ihre Partei in zweisprachigen Gemeinden auf Flyern oder Plakaten mit deutschen und slowenischen Ortsnamen? Wenn nein, warum nicht?

Socialdemokrati (SPÖ)

Andreas Babler
  1. Die Teuerung trifft auch die Volksgruppe und ihre Vereine. Möglichkeiten und Modelle der Indexierung bzw. Valorisierung der Volksgruppenförderung sind daher zu prüfen, um die gesetzlichen Ziele der Volksgruppenförderung sowie einer Vielzahl unterschiedlicher interkultureller Projekte zu ermöglichen.
  2. Es gibt sehr viele Kärntner Slowen*innen und darunter auch sehr viele junge Menschen, die außerhalb des autochthonen Siedlungsgebietes leben – vor allem in Graz oder in Wien. Es wäre sinnvoll und wünschenswert, dass auch diese Kinder das Angebot bekommen ihre Muttersprache im Rahmen des Bildungssystems zu erlernen. 
  3. Es ist sehr zu bedauern, dass die versprochene Reform im grünen Justizministerium nicht zustande gekommen ist. Es ist Aufgabe der Bundesregierung die Interessen der Bevölkerung in den zweisprachigen Regionen zu berücksichtigen, weshalb es eine Änderung in der zweisprachigen Gerichtsbarkeit nur mit der Einbindung der Volksgruppe und deren Vertreter*innen erfolgen kann. Es ist zu bedenken, dass die Verfügbarkeit von zweisprachigem Justizpersonal auch in Zukunft gegeben sein muss, damit allen Kärntner Slowen*innen zweisprachige Gerichtsbarkeit ermöglicht wird. Die SPÖ unterstützt daher eine Reform, wobei es zu keiner Schwächung der regionalen Infrastruktur werden im ländlichen Bereich kommen darf.
  4. Das Anmeldeprinzip hat sich etabliert, die Anmeldezahlen sind konstant und waren früher viel geringer als heute. Man sollte aber neben der Quantität auch die Qualität im Blick haben.
  5. Die Einbindung der Volksgruppe ist wesentlich für die politische Arbeit der SPÖ. Deshalb werden in zweisprachigen Ortschaften auch mit zweisprachigen Flyern und Plakaten geworben und Gemeinpost bzw. Gemeindezeitungen mehrsprachig gedruckt.

Svobodnjaki (FPÖ)

  1. Jährliche Valorisierungen sehen wir bei der Parteienförderung und bei der Volksgruppenförderung gleichermaßen kritisch. Fördererhöhungsautomatismen sollen jedenfalls nicht dazu führen, dass an einem konkreten Bedarf vorbei gefördert wird. Vor diesem Hintergrund haben wir uns in der jüngeren Vergangenheit konsequent für Politiker-Nulllohnrunden eingesetzt.
  2. Wir unterstützen die Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte. Das Weglassen der traditionellen Siedlungsgebiete als Wesensmerkmal sehen wir kritisch, zumal im Umkehrschluss auch migrantische Bevölkerungsgruppen in den Ballungsräumen den Status als Volksgruppe für sich beanspruchen könnten.
  3. Die Gründe der Nichtumsetzung waren wohl die üblichen Streitereien zwischen der Bundesministerin für Justiz (Grüne)  und der Bundesministerin für EU und Verfassung (ÖVP). Beide waren für Schließungen von Bezirksgerichten, insbesondere für zweisprachige (Ferlach, Bleiburg und Bad Eisenkappel sowie auch Völkermarkt).
    Glücklicherweise konnten sie sich nicht einigen, welche von diesen geschlossen werden sollten. Die FPÖ hat sich mit parlamentarischen Initiativen (z.B. Anträgen) dafür eingesetzt, dass auf dem gesamten Bundesgebiet keine Bezirksgerichte geschlossen werden. Dadurch soll die richterliche Versorgung der Bürger erhalten und garantiert bleiben. Wir werden uns weiterhin gegen Schließungen von Bezirksgerichten einsetzten.
  4. Eine Teilnahme fast der Hälfte aller Volksschulkinder spricht für eine breite Akzeptanz des bestehenden Systems.
  5. Grundsätzlich kommunizieren wir im Sinne einer gemeinsamen Ansprache mit den Wählern bundesweit auf Deutsch. Auf regionale oder lokale Werbemittel nimmt die Bundespartei jedoch keinen Einfluss.

NEOS

Beate Meinl-Reisinger
  1. Die Parteienförderug in Österreich wird nicht nur valorisiert, sondern ist auch die höchste in der EU. Wir bekennen uns klar zur gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt und einen ganz wertvollen Bestandteil unserer vergangenen und gegenwärtigen Gesellschaft darstellt. Die Sicherung der Sprachen sowie generell die Förderung von Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind uns deshalb ein großes Anliegen. Eine Inflationsabsicherung kann hier helfen, jedoch wäre es sinnvoller, einen eigenen Mechanismus zu finden, wie die Volksgruppenförderung abgesichert werden kann.
  2. Die autochthonen Volksgruppen tragen maßgeblich zur sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Österreich bei, was wir als wesentlichen und wertvollen Bestandteil unserer Gesellschaft sehen. Leider wurde der Schutz und die Förderung dieser Volksgruppen über Jahrzehnte vernachlässigt, besonders in Bereichen wie Bildung und dem Erhalt von Sprache und Kultur. Daher haben wir im Parlament auch Anträge eingebracht, um die Rechte dieser Volksgruppen zu stärken.
  3. Der Staatsvertrag von 1955 legt die Rechte der Minderheiten fest und regelt auch die Verwendung des Slowenischen als Amtssprache – für uns NEOS ist zentral, dass die zweisprachige Gerichtsbarkeit nachhaltig abgesichert und endlich gestärkt wird. Damit jeder und jede auch die Möglichkeit der Durchführung von Gerichtsverfahren auf Slowenisch hat.
  4. Die Vermittlung, die Förderung und der Erhalt von Sprache ist ein zentrales Anliegen. Es freut uns, dass das Interesse an der slowenischen Sprache weiter zunimmt und einen Anstieg bei den Anmeldezahlen bei zweisprachigem Unterricht verzeichnet wird. Damit die Sprachvielfalt erhalten bleibt, wollen wir in Kärnten in einem festgelegten Stufenplan das flächendeckende Angebot der viersprachigen Spracherziehung ausbauen. Wir sind für gelebte Vielfalt, aber auch für individuelle Autonomie. Kinder bzw. auch Eltern sollten sich aussuchen können, ob sie teilnehmen oder nicht. Wichtig ist nur, dass der Staat seinen Aufgaben entspricht und diesen auch tatsächlich anbietet.
  5. NEOS haben eine große Tradition von gelebter Vielfalt – auch gerade im Bereich der Volksgruppen. Einzelne Abgeordnete gehen immer wieder den Weg von mehrsprachigen Wahlunterlagen und auch dahingehend leben wir Vielfalt und unterstützen damit deren Erhalt.

Lista Madeleine Petrovic

  1. Wenn Einrichtungen der Zivilgesellschaft politisch wichtig und erwünscht sind, müssen die Förderungen regelmäßig angepasst werden, das sollte selbstverständlich sein!
  2. Ohne Zweifel sollte der Staatsvertrag von Wien vollinhaltlich umgesetzt werden (Pacta sunt servanda.) Und Möglichkeit der Ausübung der verbrieften Rechte sollte nicht auf die Ballungsräume beschränkt sein.
  3. Leider wurden viele der Ankündigungen des Regierungsprogramms nicht umgesetzt. Das schadet der Politik generell und sollte nicht vorkommen. Die Reform wird von uns befürwortet.
  4. JA. Das lernen von Sprachen ist immer ein Vorteil. Ein Abmeldeprinzip würde sicher dazu beitragen, dass mehr Kinder die Chance erhalten, den Slowenischunterricht zu besuchen und davon zu profitieren.
  5. Da wir ein extrem bescheidenes Budget haben – die Partei wurde erst am 14.Mai 2024 gegründet und hat noch nie öffentliche Mittel erhalten – haben wir kaum Plakate aufgestellt. Sollten wir ins Parlament kommen und damit auch finanziell gesichert sein, ist Mehrsprachigkeit (die Kinder unserer Listenersten sind zweisprachig / kroatisch aufgewachsen!) ein zu förderndes Thema.